Die Personal- und Besoldungsverordnung vom 13. April 2010 wurde von Grund auf überarbeitet und aufgesplittet in eine Personalverordnung, welche das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden der PSB regelt und in eine Entschädigungsverordnung, welche die Entschädigungen der Behörden und Kommissionen der PSB regelt.
Die beiden Verordnungen werden am 9. Juni 2022 der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet.