Abmeldung von Kindern
Kurzfristige Abmeldungen von Kindern, z. B. wegen Krankheit können über folgende Wege erfolgen:
- Telefonanruf direkt ins Zimmer der entsprechen Lehrperson (Bitte Anrufbeantworter benutzen).
- Mail an die Lehrperson, welche die Klasse an diesem Halbtag unterrichtet.
- Abmeldungen über Geschwister dürfen nicht mündlich, sondern müssen mittels Zettel erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Nachricht nicht in jedem Fall bestätigt wird.
Wenn ein Kind unabgemeldet fehlt, wird es von uns in jedem Fall gesucht.
Bei voraussehbaren Abmeldungen (z. B. Arztbesuch, Jokertag) ist die Klassenlehrperson dankbar um eine möglichst frühzeitige Information per Mail oder Anruf.
Siehe auch Jokertagereglement, Dispensationsreglement
Abmeldung Mittagstisch
Die Abmeldung muss ans Sekretariat und an die Mittagstischbetreuung (044 512 61 78) erfolgen. Gründe für eine kostenlose Abmeldung siehe Reglement Mittagstisch.
Krankheit einer Lehrperson
Wenn eine Lehrperson krank ist, findet der Unterricht vormittags trotzdem statt. Es wird so schnell wie möglich eine Vertretung gesucht. Gelingt dies nicht, wird die Klasse durch eine andere Lehrperson mitbetreut.
Am Nachmittag kann der Unterricht ausfallen. Die Eltern werden so früh wie möglich per Telefonanruf oder Elternbrief informiert. Wenn an einem Nachmittag die Schule ausfällt, wird immer eine Betreuung angeboten.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie jederzeit unter einer Telefonnummer, welche Sie uns auf dem Notfallblatt angegeben haben, erreichbar sind.
Jokertage
Siehe „Jokertage“.
Hier finden Sie eine Übersicht über die geplanten Elterngespräche während der schulischen Laufbahn Ihres Kindes. Weitere Gespräche können nach Bedarf vereinbart werden.
Zusätzlich findet in jedem Schuljahr ein Elternabend statt (s. auch Zeugnisse).
Bitte beachten Sie den Eintrag unter „Zeugnisse“.
Elterngespräche werden nach Bedarf vereinbart.
Im September findet ein Elternabend zum Thema Übertritt statt. Ausserdem werden im Verlaufe des Herbstes Standortgespräche geführt. Die Sekundarschule Unteres Furttal führt im Herbst eine Informationsveranstaltung durch. Individuelle Übertrittsgespräche finden im Februar/März statt.
Alle Kinder des Kindergartens und der Primarschule können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Die Handhabung der Jokertage ist im Jokertagereglement geregelt.
Weitere Dispensationen werden gemäss § 29 der Volksschulverordnung nur aus zureichenden Gründen und nur in Ausnahmefällen bewilligt. Es ist auf jeden Fall frühzeitig ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung zu richten. Die genaue Regelung finden Sie im Reglement „Dispensationen“.
Nach den Herbstferien werden alle Kindergartenkinder und Schüler/innen auf Läuse untersucht. Weitere Untersuchungen erfolgen nach Bedarf. Wenn ein Befall festgestellt wird, werden die Eltern informiert.
Falls Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, melden Sie dies bitte der Lehrperson Ihres KindesErste Ansprechperson bei Schulproblemen ist immer die Klassenlehrperson.
Bei Konflikten oder bei allgemeinen Schulfragen wenden Sie sich an die Schulleiterin.
Bei administrativen Problemen hilft Ihnen gerne die Schulsekretärin.
Die Schulpflege entscheidet in Fällen, in denen unter den direkt Beteiligten oder zusammen mit der Schulleitung keine Lösung gefunden werden konnte.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verantwortung für den Schulweg bei den Eltern liegt. Wir sind der Meinung, dass in Boppelsen keine extrem langen Schulwege zu bewältigen sind und dass diese den Schülerinnen und Schülern zu Fuss zugemutet werden können.
Seit einiger Zeit fahren die Kinder vermehrt mit dem Scooter zur Schule. Abklärungen beim Verkehrspolizisten haben ergeben, dass Kinder aus Sicherheitsgründen frühestens ab der 2. Klasse mit diesem Gerät zur Schule fahren sollten. Es muss Ihnen als Eltern bewusst sein, dass sich das Gefahrenpotential deutlich erhöht im Vergleich zum Weg zu Fuss. Ein Helm gehört auf jeden Fall auf den Kopf.
Wir empfehlen Ihnen auch, Ihre Kinder nicht mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken. Die Kantonspolizei rät, unbegleitete Kinder erst ab der 5. Klasse auf der Strasse fahren zu lassen, da die Kinder erst ab diesem Alter in der Lage sind, den Verkehr richtig einzuschätzen und entsprechend zu reagieren. Dass auf jeder Fahrt das Tragen eines Velohelms für die eigene Sicherheit von Vorteil ist, dürfte selbstverständlich sein.
Bitte beachten Sie weiter, dass die Schule jegliche Haftung ablehnt, sollten Velos oder Scooter aus dem Fahrradständer entwendet werden. Lassen Sie die Kinder die fahrbaren Untersätze mit einem Schloss abschliessen.
Eines der „lebenswichtigsten“ Fächer des Lehrplans des Kantons Zürich ist das Schwimmen. Der Schwimmunterricht findet ab der 1. Klasse in der Schwimmhalle der Primarschule Otelfingen statt. Er wird begleitet durch die Lehrperson und durch einen professionellen Schwimmlehrer, Herrn Tony Aitchison. Die Klassen werden von der Lehrperson nach Otelfingen und wieder zurück begleitet.
Es ist nicht zwingend nötig, aber auf jeden Fall von Vorteil, wenn die Kinder bereits vorher ans Wasser gewöhnt sind.
Am ersten Dienstag im November werden die Räben für den Räbeliechtli-Umzug geschnitzt.
Die Schule informiert Sie rechtzeitig über die einzelnen Veranstaltungen.
Das Volksschulamt bewilligt den Schulen 4 Tage, welche als unterrichtsfrei erklärt werden dürfen. Alle Schulen im unteren Furttal setzen diese wie folgt ein:
Sechseläutenmontag
Freitag nach Auffahrt („Auffahrtsbrücke“)
Dazu kommen interne Weiterbildungstage, an denen der Schulbetrieb ebenfalls eingestellt ist:
Knabenschiessenmontag
Montag nach den Sportferien
An all diesen Tagen gibt es auch keinen Mittagstisch.
Alle diese Tage sind auch in den andern Schulen des unteren Furttals unterrichtsfrei.
Die Schulzahnpflege-Instruktorin besucht regelmässig die Klassen der Schule und des Kindergartens. Sie leitet die Kinder zum korrekten Zähneputzen an und unterrichtet sie in zweckmässiger Mundpflege und Ernährung. Die Zahnputzübungen werden mit Fluorid-Gel durchgeführt (ausgenommen im Kindergarten). Jedes Kind benötigt eine Zahnbürste mit Etui in der Schule. Eltern, welche nicht wollen, dass ihr Kind mit Fluoridpräparaten die Zähne putzt, können es davon dispensieren. Ein Merkblatt mit Talon finden Sie unter "Formulare".
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein, der sie zu einer kantonal standardisierten Zahnuntersuchung in einer frei wählbaren Zahnarztpraxis berechtigt. Bitte melden Sie Ihr Kind baldmöglichst an, so dass die Untersuchung noch im ersten Semester durchgeführt werden kann.
Weitere Details finden Sie im Reglement Schulzahnpflege. Dieses finden Sie auf dieser Homepage.
Im Kindergarten und in der 1. Klasse werden die Eltern in Gesprächen über den Leistungsstand ihrer Kinder informiert. Alle Beteiligten bezeugen mit ihrer Unterschrift, dass das Gespräch stattgefunden hat.
Von der 2. Klasse an werden nach jedem Semester Leistungszeugnisse ausgestellt. Dazu kommen Rückmeldungen zu Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten.
Zeugnisgespräche Kindergarten
Der Kanton schreibt 1 – 2 Gespräche pro Kindergartenjahr zur Standortbestimmung vor. Der Termin dieser Gespräche wird von den Eltern und der Kindergarten-Lehrperson nach Bedarf abgemacht. Auf das zweite Gespräch kann, wenn sowohl die Eltern wie auch die Kindergarten-Lehrperson damit einverstanden sind, verzichtet werden.
Zeugnisgespräche 1. Klasse
Die Zeugnisgespräche finden jeweils im Januar und Juni statt. Die Kinder erhalten noch keine Noten, sondern werden in einer vorgegebenen Berichtsform von der Lehrperson beurteilt. Das Gespräch findet zwischen den Eltern und der Lehrperson ohne Kind statt. Die Lehrperson bespricht die Beurteilung mit dem Kind separat.
Zeugnis 2. – 3. Klasse
Es werden nur die Fächer Mathematik und Deutsch (inkl. Beurteilung in 4 Sprach-Teilbereichen) benotet. Für das Fach Englisch gibt es im Julizeugnis eine Beurteilung für die Fertigkeiten „Hörverstehen“ und „Sprechen“.
Zeugnis 4. – 6. Klasse
In der Mittelstufe werden alle obligatorischen Fächer benotet. In den Sprachfächern werden im Julizeugnis zusätzlich Beurteilungen in 4 Sprach-Teilbereichen verzeichnet.
Die Zeugnisse werden anfangs Februar und vor den Sommerferien ausgestellt.
Die Kinder erhalten das Zeugnis von der Lehrperson zur Unterschrift für die Eltern. Die Eltern bezeugen mit ihrer Unterschrift, dass sie das Zeugnis eingesehen haben. (Die Unterschrift heisst nicht, dass die Eltern mit den Noten einverstanden sind. Daher muss das Zeugnis auch im Konfliktfall unterschrieben werden).
Das Zeugnis wird bis zum Ende der 6. Klasse von der zuständigen Lehrperson im Schulhaus aufbewahrt. Danach wird es zur Verwahrung nach Hause gegeben.