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Unterrichtsfreie Tage

Das Volksschulamt bewilligt den Schulen 4 Tage, welche als unterrichtsfrei erklärt werden dürfen. Alle Schulen im unteren Furttal setzen diese wie folgt ein:

  • Freitag nach dem Schulsilvester
     
  • Gründonnerstag
  • Sechseläutenmontag

  • Freitag nach Auffahrt („Auffahrtsbrücke“)

Dazu kommen interne Weiterbildungstage, an denen der Schulbetrieb ebenfalls eingestellt ist:

  • Knabenschiessenmontag

  • Montag nach den Sportferien

An all diesen Tagen findet auch die reguläre Betreuung in den Tagesstrukturen (TaBo) nicht statt. Für die meisten Tage wird aber eine separate Tagesbetreuung angeboten -> siehe "Tagesstrukturen" auf dieser Homepage

Alle diese Tage sind auch in den andern Schulen des unteren Furttals unterrichtsfrei.