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Schulweg mit Fahrrad oder Skooter

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verantwortung für den Schulweg bei den Eltern liegt. Wir sind der Meinung, dass in Boppelsen keine extrem langen Schulwege zu bewältigen sind und dass diese den Schülerinnen und Schülern zu Fuss zugemutet werden können.

Seit einiger Zeit fahren die Kinder vermehrt mit dem Scooter zur Schule. Abklärungen beim Verkehrspolizisten haben ergeben, dass Kinder aus Sicherheitsgründen frühestens ab der 2. Klasse mit diesem Gerät zur Schule fahren sollten. Es muss Ihnen als Eltern bewusst sein, dass sich das Gefahrenpotential deutlich erhöht im Vergleich zum Weg zu Fuss. Ein Helm gehört auf jeden Fall auf den Kopf.

Wir empfehlen Ihnen auch, Ihre Kinder nicht mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken. Die Kantonspolizei rät, unbegleitete Kinder erst ab der 5. Klasse auf der Strasse fahren zu lassen, da die Kinder erst ab diesem Alter in der Lage sind, den Verkehr richtig einzuschätzen und entsprechend zu reagieren. Dass auf jeder Fahrt das Tragen eines Velohelms für die eigene Sicherheit von Vorteil ist, dürfte selbstverständlich sein.

Bitte beachten Sie weiter, dass die Schule jegliche Haftung ablehnt, sollten Velos oder Scooter aus dem Fahrradständer entwendet werden. Lassen Sie die Kinder die fahrbaren Untersätze mit einem Schloss abschliessen.