Die obligatorischen Untersuchungen liegen in der Verantwortung der Eltern. Diese lassen ihre Kinder vor dem Eintritt in die 1. Klasse und in der 5. Klasse vom eigenen Kinder-/Hausarzt bzw. der eigenen Kinder-/Hausärztin untersuchen und schicken die Bestätigung an die Schulverwaltung. Einzelheiten erfahren Sie jeweils in separaten Elternbriefen.