Zum Hauptinhalt springen

Schulärztliche Untersuchungen

Die obligatorischen Untersuchungen liegen in der Verantwortung der Eltern. Diese lassen ihre Kinder vor dem Eintritt in die 1. Klasse und in der 5. Klasse vom eigenen Kinder-/Hausarzt bzw. der eigenen Kinder-/Hausärztin untersuchen und schicken die Bestätigung an die Schulverwaltung. Einzelheiten erfahren Sie jeweils in separaten Elternbriefen.