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Rechtsmittel

Allfällige Einsprachen gegen Beschlüsse der Schulleitung können an die Schulpflege gerichtet werden. Rekurse gegen Schulpflegeentscheide können innert der gegebenen Frist schriftlich, mit Kopie des angefochtenen Entscheides und mit begründetem Antrag, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, eingereicht werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass Rechtsmittelentscheide ab Stufe Bezirksrat in der Regel gebühren- und kostenpflichtig sind und die Aufwendungen der unterliegenden Partei auferlegt werden.