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Absenzen

  • Abmeldung von Kindern vom Schulunterricht

Die Eltern melden ihre Kinder mindestens eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn über KLAPP vom Unterricht ab.

Wenn ein Kind unabgemeldet fehlt, wird es von uns in jedem Fall gesucht.

Bei voraussehbaren Abmeldungen (z. B. Arztbesuch, Jokertag) ist die Klassenlehrperson dankbar um eine möglichst frühzeitige Information.

Siehe auch Jokertagereglement und Dispensationsreglement

  • Abmeldung von Kindern von den Tagesstrukturen

siehe Reglement Tagesstrukturen

  • Krankheit einer Lehrperson

Wenn eine Lehrperson krank ist, findet der Unterricht vormittags trotzdem statt. Es wird so schnell wie möglich eine Vertretung gesucht. Gelingt dies nicht, wird die Klasse durch eine andere Lehrperson mitbetreut.

Am Nachmittag kann der Unterricht ausfallen. Die Eltern werden so früh wie möglich per KLAPP informiert. Wenn an einem Nachmittag die Schule ausfällt, wird immer eine Betreuung angeboten.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie jederzeit unter einer Telefonnummer, welche Sie uns auf dem Notfallblatt angegeben haben, erreichbar sind.

  • Jokertage

Siehe „Jokertage“.