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Informationen von A-Z

Absenzen
  • Abmeldung von Kindern vom Schulunterricht

Die Eltern melden ihre Kinder mindestens eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn über KLAPP vom Unterricht ab.

Wenn ein Kind unabgemeldet fehlt, wird es von uns in jedem Fall gesucht.

Bei voraussehbaren Abmeldungen (z. B. Arztbesuch, Jokertag) ist die Klassenlehrperson dankbar um eine möglichst frühzeitige Information.

Siehe auch Jokertagereglement und Dispensationsreglement

  • Abmeldung von Kindern von den Tagesstrukturen

siehe Reglement Tagesstrukturen

  • Krankheit einer Lehrperson

Wenn eine Lehrperson krank ist, findet der Unterricht vormittags trotzdem statt. Es wird so schnell wie möglich eine Vertretung gesucht. Gelingt dies nicht, wird die Klasse durch eine andere Lehrperson mitbetreut.

Am Nachmittag kann der Unterricht ausfallen. Die Eltern werden so früh wie möglich per KLAPP informiert. Wenn an einem Nachmittag die Schule ausfällt, wird immer eine Betreuung angeboten.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie jederzeit unter einer Telefonnummer, welche Sie uns auf dem Notfallblatt angegeben haben, erreichbar sind.

  • Jokertage

Siehe „Jokertage“.

Bibliothek
Alle 1. bis 6. Klassen besuchen zweiwöchentlich (vor oder nach dem Schwimmunterricht) die Schul- und Regionalbibliothek in den Räumen der Sekundarschule Unteres Furttal. Diese Bibliothek kann auch privat aufgesucht werden. Sie bietet auch für Erwachsene ein reichhaltiges Angebot.
Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache wird durch Frau Cornelia Grand erteilt.
Elternforum
Alle Eltern sind herzlich eingeladen, im Elternforum mitzuarbeiten. Weitere Informationen finden sich unter dem Bereich Elternforum dieser Homepage.
Elterngespräche

Hier finden Sie eine Übersicht über die geplanten Elterngespräche während der schulischen Laufbahn Ihres Kindes.

Zusätzlich findet in jedem Schuljahr ein Elternabend statt (s. auch Zeugnisse).

  • Kindergarten und 1. Klasse
Bitte beachten Sie den Eintrag unter "Zeugnisse".

  • 2. – 5. Klasse:                             
Pro Schuljahr ist ein Elterngespräch vorgesehen. In der 5. Klasse findet im 2. Quintal ein Einschätzungsgespräch zur Oberstufe statt.
  • 6. Klasse:

    Im September findet ein Elternabend zum Thema Übertritt statt. Ausserdem werden im Verlaufe des Herbstes Standortgespräche geführt. Die Sekundarschule Unteres Furttal führt im Herbst eine Informationsveranstaltung durch. Individuelle Übertrittsgespräche finden im Februar/März statt.

Weitere Elternkontakte und -gespräche finden nach Bedarf statt.

Elternsprechstunde
Der Schulpsychologische Beratungsdienst des Bezirks Dielsdorf bietet eine kostenlose und vertrauliche Elternberatung an. Die Kontaktangaben finden Sie in diesem Flyer.
Essensbeiträge
Grundsätzlich ist die Schule kostenlos. Bei mehrtägigen Exkursionen und Klassenlagern wird aber gemäss kantonalen Vorgaben ein Essensbeitrag erhoben. Dieser beträgt momentan CHF 22.- pro Übernachtung.
Geburtstagseinladungen
Bitte verteilen Sie Einladungen für private Geburtstagsfeiern nicht in der Schule. (Für Nicht-Eingeladene gibt es sonst regelmässig schwierige Situationen).
Hunde auf dem Schulareal
Gemäss dem kantonalen Hundegesetz ist es verboten, Hunde auf Pausenplätzen von Schulanlagen und Spiel- und Sportfeldern mitzuführen oder freizulassen.
Informationskanäle
Die externe Kommunikation erfolgt über folgende Kanäle:

  • Informationen für die Eltern:
    - Informationen der Lehrpersonen über KLAPP oder Mail
    - Quintalsbriefe der Klassenlehrpersonen (Lerninhalte und Hinweise auf besondere Aktivitäten) über KLAPP
    - für die Klasse relevante Termine im KLAPP-Kalender
    - Ferienplan auf dieser Homepage unter "Infos -> Downloads"

  • Informationen für die Bevölkerung von Boppelsen:
    - In der Bozy wird 4x im Jahr über Ereignisse aus der Schule, den Tagesstrukturen, dem Elternforum und der Schulpflege informiert.

  • Informationen für die breitere Öffentlichkeit:
    - Der Furttaler ist das offizielle Publikationsorgan der Primarschulpflege Boppelsen. Hier werden allgemein verbindliche Beschlüsse der Schulpflege und Mitteilungen mit Rechtsfolgen für die Einwohnerschaft mit Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht. 

Integrative Förderung (IF)
Der IF-Unterricht findet vorwiegend integrativ statt. Das heisst, die Schulische Heilpädagogin besucht die Klassen in einem bestimmten Turnus. Oft arbeitet sie aber auch mit einzelnen Kindern oder kleinen Gruppen in ihren Zimmern. So können alle Kinder von dieser Unterstützung profitieren.
Jokertage

Alle Kinder des Kindergartens und der Primarschule können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Die Handhabung der Jokertage ist im Jokertagereglement geregelt. Die bezogenen Jokertage müssen im KLAPP unter "Absenzen" als normale Absenz mit dem Vermerk "Jokertag" eingetragen werden.

Läuse

Nach den Herbstferien werden alle Kindergarten- und Primarschulkinder auf Läuse untersucht. Weitere Untersuchungen erfolgen nach Bedarf. Wenn ein Befall festgestellt wird, werden die Eltern informiert.

Falls Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, melden Sie dies bitte der Lehrperson Ihres Kindes oder der Schulverwaltung
Musikalische Grundausbildung MGA
Kinder der 2. Klasse besuchen im Rahmen des Stundenplans das Freifach Musikalische Grundausbildung. Die Kosten dafür werden von der Primarschule getragen. Für diesen Unterricht können die Kinder abgemeldet werden. (Sie müssen dann allerdings während dieser Zeit durch die Eltern betreut werden).
Probleme?
  • Erste Ansprechperson bei Schulproblemen des Kindes ist immer die Klassenlehrperson.

  • Bei schulorganisatorischen Fragen wenden Sie sich an die Schulleitung. Die Kommunikationswege für Eltern im Beschwerdefall sind in diesem Ablaufschema dargestellt.

  • Bei administrativen Problemen hilft Ihnen gerne die Schulverwaltung.

  • Die Schulpflege entscheidet in Fällen, in denen unter den direkt Beteiligten zusammen mit der Schulleitung keine Lösung gefunden werden konnte.

Rechtsmittel
Allfällige Einsprachen gegen Beschlüsse der Schulleitung können an die Schulpflege gerichtet werden. Rekurse gegen Schulpflegeentscheide können innert der gegebenen Frist schriftlich, mit Kopie des angefochtenen Entscheides und mit begründetem Antrag, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, eingereicht werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass Rechtsmittelentscheide ab Stufe Bezirksrat in der Regel gebühren- und kostenpflichtig sind und die Aufwendungen der unterliegenden Partei auferlegt werden.
Reglemente Kanton Zürich
Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Zürich wurden verschiedene Reglemente geschaffen. Sie finden sie auf dieser Homepage unter "Downloads".
Schulärztliche Untersuchungen
Die obligatorischen Untersuchungen liegen in der Verantwortung der Eltern. Diese lassen ihre Kinder vor dem Eintritt in die 1. Klasse und in der 5. Klasse vom eigenen Kinder-/Hausarzt bzw. der eigenen Kinder-/Hausärztin untersuchen und schicken die Bestätigung an die Schulverwaltung. Einzelheiten erfahren Sie jeweils in separaten Elternbriefen.
Schulbesuchsmorgen
Es gibt 2 Besuchsmorgen pro Schuljahr, einen im Frühling und einen im Herbst. Die Daten finden Sie in der Agenda auf dieser Homepage. Selbstverständlich können Sie Ihrem Kind auf Voranmeldung bei der Klassenlehrperson jederzeit einen Besuch abstatten. Bitte nehmen Sie während des Besuchs Rücksicht auf den Unterricht und benutzen Sie in dieser Zeit kein Handy und unterhalten sich nicht mit anderen Besuchern. Ebenso ist Ihnen die Schule dankbar, wenn Sie wenn immer möglich zu Lektionsbeginn Ihren Besuch antreten.
Schulhausplatz
Das Befahren des Schulhausplatzes mit Autos, Velos, Skootern, Rollerblades und Ähnlichem ist während der Schulzeit aus Sicherheitsgründen verboten. In der schulfreien Zeit steht der Platz zum Spielen zur Verfügung. Es ist für Ordnung zu sorgen, und Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Aus Sicherheitsgründen und um Vandalenakte aufklären zu können, wird die Anlage videoüberwacht.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit an der Primarschule Boppelsen ist Teil der Schulsozialarbeit Unteres Furttal. Nähere Informationen finden Sie im Bereich „Schulsozialarbeit“.
Schulweg mit Fahrrad oder Skooter

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verantwortung für den Schulweg bei den Eltern liegt. Wir sind der Meinung, dass in Boppelsen keine extrem langen Schulwege zu bewältigen sind und dass diese den Schülerinnen und Schülern zu Fuss zugemutet werden können.

Seit einiger Zeit fahren die Kinder vermehrt mit dem Scooter zur Schule. Abklärungen beim Verkehrspolizisten haben ergeben, dass Kinder aus Sicherheitsgründen frühestens ab der 2. Klasse mit diesem Gerät zur Schule fahren sollten. Es muss Ihnen als Eltern bewusst sein, dass sich das Gefahrenpotential deutlich erhöht im Vergleich zum Weg zu Fuss. Ein Helm gehört auf jeden Fall auf den Kopf.

Wir empfehlen Ihnen auch, Ihre Kinder nicht mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken. Die Kantonspolizei rät, unbegleitete Kinder erst ab der 5. Klasse auf der Strasse fahren zu lassen, da die Kinder erst ab diesem Alter in der Lage sind, den Verkehr richtig einzuschätzen und entsprechend zu reagieren. Dass auf jeder Fahrt das Tragen eines Velohelms für die eigene Sicherheit von Vorteil ist, dürfte selbstverständlich sein.

Bitte beachten Sie weiter, dass die Schule jegliche Haftung ablehnt, sollten Velos oder Scooter aus dem Fahrradständer entwendet werden. Lassen Sie die Kinder die fahrbaren Untersätze mit einem Schloss abschliessen.

Schwimmen

Eines der „lebenswichtigsten“ Fächer des Lehrplans des Kantons Zürich ist das Schwimmen. Der Schwimmunterricht findet ab der 1. Klasse in der Schwimmhalle der Primarschule Otelfingen statt. Er wird geleitet durch einen professionellen Schwimmlehrer, Herrn Tony Aitchison. Die Klassen werden von der Lehrperson nach Otelfingen und wieder zurück begleitet.

Es ist nicht zwingend nötig, aber auf jeden Fall von Vorteil, wenn die Kinder bereits vorher ans Wasser gewöhnt sind.

Suchtfreies Schulareal

In allen Räumlichkeiten des Schulhauses inkl. der Turn- und Mehrzweckhalle gilt ein generelles Rauch- und Suchtmittelverbot. Auch im Freien ist das Rauchen und das Konsumieren von Suchtmitteln auf dem ganzen Schulareal untersagt. Bei Anlässen können im Rahmen der Vorgaben im Benutzungsreglement Raucherzonen ausgewiesen und Bewilligungen für Alkoholausschank erteilt werden.


Traditionen
  • In der zweiten Woche nach den Sommerferien werden die neuen Kindergartenkinder, die 1.-Klass-Kinder und die neuen Lehrpersonen an einem gemeinsamen Begrüssungsmorgen willkommen geheissen.
  • Am ersten Dienstag im November werden die Räben für den Räbeliechtli-Umzug geschnitzt.

  • Im Rahmen der von der Kulturkommission Boppelsen organisierten Adventsfenster schmückt die Schule am Tag der Dezember-Gemeindeversammlung ein Adventsfenster.

  • Der traditionelle Schulsilvester wird am Abend gefeiert. Am Morgen danach beginnen die Weihnachtsferien. Genaueres steht jeweils in einem Elternbrief.
  • Vor den Sportferien findet jeweils das traditionelle Rösslivölkturnier (für die 2.-6. Klässler) statt.
  • Im Frühling wird in der Regel ein Sporttag durchgeführt.
  • Projektwochen gibt es mehr oder weniger alle zwei Jahre.
  • In den Jahren, in denen keine Projektwoche stattfindet, wird in der Regel ein Event-Tag (Wanderung, Schneetag, o.ä.) durchgeführt.
  • Am Freitag vor den Sommerferien findet jeweils der Schulschlusstag für das ganze Schulhaus statt. Zwischen 10 und 11 Uhr sind auch die Eltern herzlich eingeladen, mit uns zusammen das Schuljahr abzuschliessen. Der Nachmittag ist unterrichtsfrei.
  • Zwischen der 4. – 6. Klasse nimmt jedes Kind an einem Klassenlager teil.

Die Schule informiert Sie rechtzeitig über die einzelnen Veranstaltungen.

Unterrichtsfreie Tage

Das Volksschulamt bewilligt den Schulen 4 Tage, welche als unterrichtsfrei erklärt werden dürfen. Alle Schulen im unteren Furttal setzen diese wie folgt ein:

  • Freitag nach dem Schulsilvester
     
  • Gründonnerstag
  • Sechseläutenmontag

  • Freitag nach Auffahrt („Auffahrtsbrücke“)

Dazu kommen interne Weiterbildungstage, an denen der Schulbetrieb ebenfalls eingestellt ist:

  • Knabenschiessenmontag

  • Montag nach den Sportferien

An all diesen Tagen findet auch die reguläre Betreuung in den Tagesstrukturen (TaBo) nicht statt. Für die meisten Tage wird aber eine separate Tagesbetreuung angeboten -> siehe "Tagesstrukturen" auf dieser Homepage

Alle diese Tage sind auch in den andern Schulen des unteren Furttals unterrichtsfrei.

Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik "Schulbetrieb -> Stundenpläne".
Velohelme
Der Kauf von Velohelmen für Schul- und Kindergartenkinder der Primarschule Boppelsen wird von der Schule subventioniert. Wollen Sie davon profitieren, so geben Sie Ihrem Kind die Quittung (welche nicht älter als ein Monat sein darf) mit in die Schule. Die Schulverwalterin, Frau Brigitte Frischknecht, wird Ihrem Kind CHF 20.- aushändigen.
Verkehrserziehung
Der Verkehrsunterricht wird gemäss Vereinbarung mit der Kantonspolizei Zürich durch unseren Schulpolizisten erteilt.
Zahnpflege und Zahnarztuntersuch / Zahnarztgutschein

Die Schulzahnpflege-Instruktorin besucht regelmässig alle Klassen der Primarschule und des Kindergartens. Sie leitet die Kinder zum korrekten Zähneputzen an und unterrichtet sie in zweckmässiger Mundpflege und Ernährung.  Jedes Kind benötigt eine Zahnbürste mit Etui in der Schule. 

Die Anwendung von hochdosierten Fluorid-Präparaten (Liste D) durch die Schulzahnpflege-Instruktion SZPI ist ohne schriftliches Einverständnis der Eltern nicht mehr statthaft. Deshalb verwendet die SZPI bei den regelmässigen, überwachten Zahnputzübungen im Kindergarten eine fluoridierte Kinderzahnpasta (0.05% oder 500 ppm Fluorid) . In den Primarklassen wird eine «Junior» oder eine «normale» Fluoridzahnpasta verwendet (0,15 % oder 1500ppm Fluorid). Weitere Information finden Sie unter folgendem Link: Fluoridanwendung

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein, der sie zu einer kantonal standardisierten Zahnuntersuchung in einer frei wählbaren Zahnarztpraxis berechtigt. Bitte melden Sie Ihr Kind baldmöglichst an, so dass die Untersuchung noch im ersten Semester durchgeführt werden kann.

 Weitere Details finden Sie im Reglement Schulzahnpflege. Dieses finden Sie auf dieser Homepage.

Zecken
Da Schulunterricht nicht nur im Klassenzimmer stattfindet, besteht bei einem Lehrausgang in die Natur immer wieder die Gefahr von Zeckenbissen. Bitte kleiden Sie Ihr Kind bei Ausflügen zweckmässig, sprayen Sie es allenfalls ein und suchen Sie es nachher nach Zecken ab. 
Zeugnisse

Im Kindergarten und in der 1. Klasse werden die Eltern in Gesprächen über den Leistungsstand ihrer Kinder informiert. Alle Beteiligten bezeugen mit ihrer Unterschrift, dass das Gespräch stattgefunden hat.

Von der 2. Klasse an werden nach jedem Semester Leistungszeugnisse ausgestellt. Dazu kommen Rückmeldungen zu Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten.

  • Zeugnisgespräche Kindergarten

Der Kanton schreibt 1 – 2 Gespräche pro Kindergartenjahr zur Standortbestimmung vor. Der Termin dieser Gespräche wird von den Eltern und der Kindergarten-Lehrperson nach Bedarf abgemacht. Auf das zweite Gespräch kann, wenn sowohl die Eltern wie auch die Kindergarten-Lehrperson damit einverstanden sind, verzichtet werden.

  • Zeugnisgespräche 1. Klasse

Die Zeugnisgespräche finden jeweils im Januar und Juni statt. Die Kinder erhalten noch keine Noten, sondern werden in einer vorgegebenen Berichtsform von der Lehrperson beurteilt. Das Gespräch findet zwischen den Eltern und der Lehrperson ohne Kind statt. Die Lehrperson bespricht die Beurteilung mit dem Kind separat.

  • Zeugnis 2. – 3. Klasse

Es werden nur die Fächer Mathematik und Deutsch (inkl. Beurteilung in 4 Sprach-Teilbereichen) benotet. Für das Fach Englisch gibt es im Julizeugnis eine Beurteilung für die Fertigkeiten „Hörverstehen“ und „Sprechen“.

  • Zeugnis 4. – 6. Klasse

In der Mittelstufe werden alle obligatorischen Fächer benotet. In den Sprachfächern werden im Julizeugnis zusätzlich Beurteilungen in 4 Sprach-Teilbereichen verzeichnet.

Die Zeugnisse werden anfangs Februar und vor den Sommerferien ausgestellt.

Die Kinder erhalten das Zeugnis von der Lehrperson zur Unterschrift für die Eltern. Die Eltern bezeugen mit ihrer Unterschrift, dass sie das Zeugnis eingesehen haben. (Die Unterschrift heisst nicht, dass die Eltern mit den Noten einverstanden sind. Daher muss das Zeugnis auch im Konfliktfall unterschrieben werden).

Das Zeugnis wird bis zum Ende der 6. Klasse von der zuständigen Lehrperson im Schulhaus aufbewahrt. Danach wird es zur Verwahrung nach Hause gegeben.