Gemäss dem kantonalen Hundegesetz ist es verboten, Hunde auf Pausenplätzen von Schulanlagen und auf Spiel- und Sportfeldern mitzuführen oder freizulassen. Im Sinne der korrekten Umsetzung dieses Gesetzes hat die Schulpflege beschlossen, dass fehlbare Personen in Zukunft mit ihren Hunden vom Schulareal weggewiesen werden.