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Raumnutzung durch Vereine während Corona-Pandemie

Ab dem 11. Mai 2020 ist die Wiederaufnahme von Sport-Trainings unter strengen Auflagen wieder möglich. Ein reduzierter Sportbetrieb (keine Wettkämpfe) in der Sportanlage ist unter Einhaltung der übergeordneten Schutzmassnahmen für Trainings erlaubt. Vereine müssen ihr spezifisches Schutzkonzept vorlegen, damit sie die Sportanlage nützen dürfen. In den übrigen Räumen sind gemäss Covid-19-Verordnung des Bundesrats Treffen von mehr als 5 Personen immer noch nicht erlaubt.